Zur Löschung vorgesehen - Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
Zur Löschung vorgesehen - Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II melden
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet.
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST