Hund anmelden
Hund anmelden
Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Kurztext
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG ST)
- Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Kontakt herunterladen
039204 781143
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781143
Quelle der Inhalte: Landesportal ST