Vorgesehen zum Löschen: Staatliche Anerkennung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zur Ausbildung "Fachkraft für soziale Arbeit" erteilen
Vorgesehen zum Löschen: Staatliche Anerkennung zu im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zur Ausbildung "Fachkraft für soziale Arbeit" erteilen
Die staatliche Anerkennung erhält auf Antrag, wer eine dem Sozialarbeiter, der Sozialarbeiterin, dem Sozialpädagogen oder der Sozialpädagogin entsprechende Tätigkeit ausübt und an einer staatlichen berufsbildenden Schule im Fachbereich Sozialpädagogik eine Ausbildung zur Fachkraft für soziale Arbeit erfolgreich abgeschlossen hat.
- Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Abnahme
- Akademische Grade, Titel und Bezeichnungen von ausländischen Hochschulen führen
- Anerkennung als operationstechnische Assistentin oder operationstechnischer Assistent mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Anerkennung einer im Ausland abgeschlossenen gleichwertigen Ausbildung als Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin beantragen
- Bildungsabschlüsse aus der DDR im Hochschulbereich anerkennen lassen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST