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Durch Schlichten Rechtsstreit verhindern

Seit dem 1. Juli 2001 ist in Sachsen-Anhalt das außergerichtliche Schlichtungsverfahren in einem Teil der bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten verpflichtend vorgesehen. Auf Antrag führen ehrenamtliche Schiedspersonen sog. Schlichtungsverfahren im Bereich ziviler Rechtsstreitigkeiten (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten) oder im Strafrecht (z. B. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung) durch.
Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Gemeinde der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnhaft ist. Das Schlichtungsverfahren soll die Gerichte entlasten und dazu führen, dass die streitenden Parteien zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen.


Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen im Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Flyer „Schlichten statt Richten“ klärt Sie über das Schlichtungsverfahren auf. Hier erfahren Sie, bei welchen Streitigkeiten eine Schlichtungsstelle aufgesucht werden muss, welche Schlichtungsstellen vorhanden sind, wie ein Schlichtungsverfahren läuft und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Die Broschüre „Einigung am Gartenzaun“ klärt zudem zum Nachbarschaftsrecht auf. In der Broschüre werden die wichtigsten geltenden Bestimmungen erklärt. Hier werden besonders häufig auftretende Rechtsfragen zwischen Grundstücksnachbarn erläutert.


Die Schiedsstelle der Gemeinde Hohe Börde hat die postalische Adresse im Rathaus der Gemeinde Hohe Börde:
OT Irxleben
Bördestraße 8
39167 Hohe Börde

Die persönlichen Besprechungen finden unter folgender Adresse statt:
OT Irxleben
Siegweg 4
39167 Hohe Börde

Der E-Mail-Kontakt lautet:  schiedsstelle[at]hohe-boerde.de
Telefonische Anfragen richten Sie bitte an das Bürgerbüro, von dort wird die Anfrage an die Schiedspersonen weitergeleitet.

Bürgerbüro
 Gemeinde Hohe Börde
OT Irxleben
Bördestraße 8
D-39167 Hohe Börde
039204 781-130
039204 781-440
E-Mail senden