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Erstattung für Schulfahrten beantragen

Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten.

Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt beziehungsweise teilnehmen.

 

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

 

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

 

Es fallen gegebenenfallsGebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

 

  • Selbsterklärung

Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen

  • Vordruck Kostenzusammenstellung
  • Vordruck Mittelabruf

beim jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt ab.

 

Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben.

Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt beziehungsweise teilnehmen.

Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können. In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II beziehungsweise § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).

Rechtsgrundlage

§ 8 Familien- und Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA)

 

Die erforderlichen Anträge/Formulare werden Ihnen bei Eingabe Ihres Wohnortes zum Download angezeigt.

Weitere Informationen

Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.

 

Regionale Hinweise

Nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular mit der Bezeichnung "Antrag auf Vergünstigungen bei Schulfahrten (neu ab 01.07.2012)"!!!!!

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56605
jugend[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/jugendamt

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Matthias Schlitte

Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-51470
jugend[at]landkreis-boerde.de

Herr Matthias Schlitte

Mitarbeiter Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Kindertageseinrichtungen / Jugendförderung

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+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-51470
jugend[at]landkreis-boerde.de

Quelle der Inhalte: Landesportal ST