erweitertes Führungszeugnis beantragen
erweitertes Führungszeugnis beantragen
Wenn Sie beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.
Direkt online beantragen:
Online-Portal des Bundesamts für JustizDas erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
- Erzieherin oder Erzieher,
- Lehrerin oder Lehrer,
- Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
- Bademeisterin oder Bademeister,
- Sporttrainerin oder Sporttrainer.
In das erweiterte Führungszeugnis werden Verurteilungen aufgenommen, die nicht im normalen Führungszeugnis stehen, weil diese z.B. nicht mit mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe ausgeurteilt wurden. Die Erweiterung bezieht sich dabei nur auf Sexualdelikte und auf kinder- und jugendbezogene Delikte wie Misshandlung von Schutzbefohlenen oder Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht.
Kurztext
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als
- Erzieherin oder Erzieher,
- Lehrerin oder Lehrer,
- Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
- Bademeisterin oder Bademeister,
- Sporttrainerin oder Sporttrainer.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
- schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt
- Personalausweis beziehungsweiseReisepass zum Nachweis der Identität
- die Erteilung ist in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf diese Vorschrift vorgesehen oder
- das Führungszeugnis wird benötigt wird für
o die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII),
o eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
o eine Tätigkeit, die in einer vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
§ 73a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
Rechtsgrundlage
§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Lena Grünberg
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781134
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781133
039204 781-440
Frau Jacqueline Müller
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039207 781135
Quelle der Inhalte: Landesportal ST