Hundehaltung abmelden
Hundehaltung abmelden
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Kurztext
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Bejagen von Kormoranen beantragen
- Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Kontakt herunterladen
039204 781143
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781143
Quelle der Inhalte: Landesportal ST