Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Kurztext
Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- bisherige Anwohnerparkausweis
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage
§ 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3707
+49 3904 7240-3670
verkehrsorganisation[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben und Oschersleben
Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Frau Kathleen Fröba
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Frau Kathleen Fröba
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Quelle der Inhalte: Landesportal ST