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Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen

Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Kurztext

 

Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.

 

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

 

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Rechtsgrundlage

§ 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3707
+49 3904 7240-3670
verkehrsorganisation[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Standort Haldensleben und Oschersleben

Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Frau Kathleen Fröba

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

Frau Kathleen Fröba

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

Quelle der Inhalte: Landesportal ST