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Bodendenkmalpflege

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.

Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Auskunft zu gegebenenfalls anfallenden Gebühren erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

 

  • Antrag
  • Lageplan
  • Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauverwaltung

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/bauordnungsamt

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Heiko Markworth

Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauverwaltung

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST