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Diebstahl des eigenen Personalausweises melden

Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.

Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.

  • Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.
  • Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der Online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen oder diesen vor Ort auslesen zu lassen.
  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Kurztext

  • Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
  • Diebstahl des Personalausweises muss gemeldet werden
  • Kosten: keine
  • Bearbeitungsdauer: keine
  • Fristen: unverzüglich
  • Empfehlung: Diebstahl der Polizei melden
  • zuständig: jede Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.

 

Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

 

  • Personalausweis wurde gestohlen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlage

§ 27 Absatz 1 Nummer 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Lena Grünberg

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
039204 781133
039204 781-440

Frau Jacqueline Müller

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Quelle der Inhalte: Landesportal ST