Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Bärbel Eberhardt
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039204 781131
Frau Ivonne Schwienhagen
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781132
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST