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Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte kontaktieren

Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und /oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frau und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung.


Die Aufenthaltsdauer von Betroffenen im Frauenhaus liegt ungefähr bei drei Tagen und kann sich in Ausnahmefällen über mehrere Monate erstrecken. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.

Telefonnummern der Frauenhäuser und deren Beratungsstellen finden Sie in örtlichen Telefonbüchern oder erfragen Sie bei Wohlfahrtsverbänden, kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Jugend- oder Sozialämtern.

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Gleichstellungsbeauftragte

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1301
+49 3904 7240-1270
gleichstellung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/landrat/gleichstellungsbeauftragte

Postanschrift:
Postfach 100153
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Katja Klommhaus

Mitarbeiter Landkreis Börde - Gleichstellungsbeauftragte

Frau Katja Klommhaus

Mitarbeiter Landkreis Börde - Gleichstellungsbeauftragte

Quelle der Inhalte: Landesportal ST