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Hundehaltung abmelden

Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Kurztext

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.

 

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

 

Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.

 

  • ausgefülltes Abmeldeformular

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Latoya Böttcher

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Frau Latoya Böttcher

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST