Informationen zu Cross Compliance
Informationen zu Cross Compliance
Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff \"Cross Compliance\" (\"anderweitige Verpflichtungen\") eine wichtige Rolle.
Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
- die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.
Informationen zum Thema Cross Compliance auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Koordinierungsstelle Cross Compliance
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2001
0345 514-1444
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 200256
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
veterinaer-lebensmittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz
Postanschrift:
Postfach 100153
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Julian Nader
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Herr Julian Nader
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
futtermittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-veterinaerwesen
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Birte Mewes
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Frau Birte Mewes
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen
Quelle der Inhalte: Landesportal ST