Schutz eines Biotops beantragen
Schutz eines Biotops beantragen
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonderer Pflanzen- und Tierarten.
Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind. Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Zum Schutz dieser Lebensräume gibt es Gesetze und internationale Abkommen. Das Land Sachsen-Anhalt hat im § 37 des Naturschutzgesetzes den besonderen Biotopschutz geregelt.
Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln gefragt.
Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich beziehungsweise Ersatz, genehmigt werden.
Ob ein Biotop dem besonderen Schutz unterliegt, kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfragt werden.
Für die naturschutzgerechte Pflege dieser Flächen kann der Flächenbewirtschafter eine Förderung nach Förderprogrammen des Naturschutzes bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt beantragen.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4146
+49 3904 7240-56100
naturschutz-forsten[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-naturschutz-und-forsten
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Ulrike Kausche
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Frau Ulrike Kausche
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Naturschutz und Forsten
Quelle der Inhalte: Landesportal ST