Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Kurztext
- Jugendliche (15 bis 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
- Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen
- Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde beantragt werden
- Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl
- Auf die Erstuntersuchung folgt nach 1 Jahr die erste Nachuntersuchung
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Keine.
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- beziehungsweise Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage
§§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Weitere Informationen
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Lena Grünberg
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781134
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781133
039204 781-440
Frau Jacqueline Müller
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039207 781135
Quelle der Inhalte: Landesportal ST