Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum ist eine Erlaubnis einzuholen.
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Landkreise berührt. Ansonsten sind die Landkreise und kreisfreien Städte die zuständigen Genehmigungsbehörden. Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.
Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehr, einzureichen.
Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen
Es ist ein Strecken- und Zeitplan in A 4-Format beizufügen. Der Streckenverlauf sollte möglichst mit schwarzem Stift und Pfeilen gekennzeichnet sein. In Ortsdurchfahrten ist zusätzlich die Angabe der Straßennamen erforderlich, es sei denn die Route folgt dem Hauptstraßenverlauf und ist eindeutig.
Es ist der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung erforderlich. Eine Kopie der Police ist dem Antrag ebenso beizufügen wie der Nachweis einer Haftungsfreistellung.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3707
+49 3904 7240-3670
verkehrsorganisation[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Standort Haldensleben und Oschersleben
Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Frau Kathleen Fröba
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Frau Kathleen Fröba
Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation
Quelle der Inhalte: Landesportal ST