Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
- Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
- Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Kurztext
- Abweichungen, Befreiung und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen Zulassung
- Detailliertere Informationen zu erfragen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde
- zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Abweichung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
- es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
- es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
- die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
- die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.
§ 61 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Rechtsgrundlage
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
§ 66 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Baugebührenverordnung (BauGVO)
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
- Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-620
039204 781-420
liegenschaften[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Frau Corinna Imbiel
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung
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039204 781621
Herr Sebastian Mund
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung
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039204 781620
Frau Elke Ruske
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Beiträge/Liegenschaften/Bauleitplanung
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039204 781622
Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/bauordnungsamt/sg-bauaufsicht
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Edward Naya
Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht
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+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
Herr Edward Naya
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST