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einfaches Führungszeugnis beantragen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.

Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Kurztext

Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

 

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:

o Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens

 

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Rechtsgrundlage

§§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal ST