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Abfallgebühr zahlen

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle beziehungsweise die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

Kurztext

Haus- und Grundstücksbesitzer erhalten von der zuständigen Stelle Gebührenbescheide über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden. Einzelheiten zur Gebührenbemessung enthält die Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle. Auskünfte erteilt ebenfalls die zuständige Stelle beziehungsweise die von ihr beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 


Ansprechpartner

Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Schwimmbadstraße 2A
39326 Wolmirstedt, Stadt
039201 7033-160
039201 7033-29
www.ks-boerde.de

Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Herr Manuel Ballerstedt

Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Herr Dennis Schulze

Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Herr Manuel Ballerstedt

Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Herr Dennis Schulze

Mitarbeiter Kommunalservice Landkreis Börde AöR

Quelle der Inhalte: Landesportal ST