Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen
Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Der Grundstückseigentümer oder andere Personen können Information über mögliche altlastverdächtige Flächen einholen. Dazu kann bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster gestellt werden. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, empfiehlt es sich zur Beschleunigung des Verfahrens vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.
Kurztext
- Altlasten- und Bodenschutzkataster-Auskunft:
- Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse möchte wissen, ob ein Grundstück mit Schadstoffen belastet ist oder ein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.
- Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks, empfiehlt es sich vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen.
- Zuständig: sind die unteren Bodenschutzbehörden (i.d.R. die Umweltämter) der Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständig sind die unteren Bodenschutzbehörden (i.d.R. die Umweltämter) der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
- Antrag
- gegebenenfalls weitere Anlagen wie Lageplan und Einwilligung des Grundstückeigentümers
Antrag: Name und Anschrift des Antragstellers sowie die genaue Bezeichnung mit Adresse und/ oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Grundstücks beifügen. Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, empfiehlt es sich dem Antrag eine Einwilligung des Grundstückseigentümers beizufügen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (UIG)
Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weitere Informationen
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem Stand des Altlastenkatasters zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4456
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-abfallueberwachung
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Thomas Kretschmer
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-4342
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
Herr Thomas Kretschmer
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST