Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Kurztext
- Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung
- Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen, benötigen eine Genehmigung
- betrifft auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen
- zuständig: die für Sie zuständige Behörde
Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Rechtsgrundlage
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 4. BImSchV
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2500
0345 514-2512
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Herr Michael Zorn
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Kontakt herunterladen
+49 345 514-2500
michael.zorn[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
Herr Michael Zorn
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Kontakt herunterladen
+49 345 514-2500
michael.zorn[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4336
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/amt-fuer-planung-und-umwelt/sachgebiet-immissionsschutz
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Herr Stefan Heider
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-4342
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
Herr Stefan Heider
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz
Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-4342
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
Quelle der Inhalte: Landesportal ST