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Nachbarschaftsangelegenheiten klären

Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus.

Deshalb enthält die Bauordnung Sachsen-Anhalt zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.

Hierzu zählen z.B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude, aber auch für Bäume oder Festlegungen, welcher Nachbar den Zaun errichten muss. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.

In Sachsen-Anhalt ist die Klageerhebung vor Gericht in nachbarrechtlichen Streitigkeiten nur noch zulässig, nachdem von einer gemeindlichen Schiedsstelle, einem Rechtsanwalt oder Notar versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

 

In der Broschüre "Einigung am Gartenzaun", herausgegeben vom Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zum Nachbarschaftsgesetz.

Link zur Broschüre "Einigung am Gartenzaun" (PDF-Dokument)

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Frau Bärbel Eberhardt

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Nancy Hoppe

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Herr Lars König

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Frau Nancy Hoppe

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Herr Lars König

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe

Quelle der Inhalte: Landesportal ST