Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung.
Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §§ 4, 5, 11 und 13 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt zur Einleitung von Abwasser ins Grundwasser / in ein oberirdisches Gewässer nach Vorbehandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß DIN 4261
- Antrag auf Genehmigung / Änderung einer Indirekteinleitung
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
0345 514-2862
0345 514-2798
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Postanschrift:
Postfach 200256
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Herr Gernot Kruse
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Kontakt herunterladen
0345 514-2862
0345 514-2798
gernot.kruse[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
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Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/natur-und-umweltamt/sachgebiet-wasserwirtschaft
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Ivonne Rahn
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Frau Ivonne Rahn
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST