Änderung eines Familiennamens bei einer Lebenspartnerschaft beantragen
Änderung eines Familiennamens bei einer Lebenspartnerschaft beantragen
Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten.
In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z.B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.
Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.
Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später hierfür gibt es keine Frist den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.
Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.
Kurztext
Als Lebenspartner können Sie:
- Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
- bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später hierfür gibt es keine Frist den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt.
Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
- Personalausweis
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage
§ 3 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
§ 42 Personenstandsgesetz (PStG)
Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Bärbel Eberhardt
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039204 781131
Frau Ivonne Schwienhagen
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781132
Frau Bärbel Eberhardt
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Frau Ivonne Schwienhagen
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST