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Aufnahme Berufliches Gymnasium beantragen

Sie möchten sich über die Aufnahme an einem Beruflichem Gymnasium informieren? Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen.

Am beruflichen Gymnasium erwerben Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Die allgemeinbildenden Fächer werden durch sogenannte Profilfächer erweitert. Sie unterscheiden sich in der jeweiligen Fachrichtung. Das berufliche Gymnasium soll Sie bei der Berufs- und Studienwahl unterstützen.

Der Besuch des beruflichen Gymnasiums dauert 3 Jahre und gliedert sich in

  • eine einjährige Einführungsphase (Schuljahrgang 11)
  • und eine zweijährige Qualifikationsphase (Schuljahrgänge 12 und 13).

Der Unterricht findet in Kursen statt. Die Leistungen des 2. und 3. Jahres am beruflichen Gymnasium (Qualifikationsphase) zählen für das Abitur.

Folgende Fachrichtungen gibt es:

  • Gesundheit und Soziales
  • Technik (Die Fachrichtung Technik kann, je nach den Möglichkeiten der Schule, in den Schwerpunkten Ingenieurwissenschaften und Informationstechnik geführt werden.)
  • Wirtschaft

Mit dem Abitur können Sie an Hochschulen und Universitäten in allen Studienrichtungen studieren.

Kurztext

Am Beruflichen Gymnasium erwerben Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Ein Spezifikum des beruflichen Gymnasiums ist eine berufsbezogene Fachrichtung: Gesundheit und Soziales, Technik oder Wirtschaft.

 

Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung an die jeweilige berufsbildende Schule.

 

  • Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines Jahres
  • Schulen können einen früheren Termin für den Bewerbungsschluss bestimmen
  • Spätere Bewerbungen können im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden

 

keine

 

  • Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
  • Nachweise über die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen

 

  • Realschulabschluss oder gleichwertige Aufnahmevoraussetzung

Beim Eintritt in die Einführungsphase:

  • Zu Beginn des Aufnahmejahres sind Sie noch nicht 18 Jahre alt
  • Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sind Sie noch nicht 25 Jahre alt
  • Ausländische Schülerinnen und Schüler müssen zusätzlich hinreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache nachweisen.

Bei Eintritt in die Qualifizierungsphase:

  • Sie müssen die Einführungsphase nicht besucht haben, wenn Sie
    • in der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife, erworben haben (z.B. an einer Fachoberschule)
    • und Sie von der 7. bis zur 10. Klasse durchgehend eine zweite Fremdsprache gelernt haben

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung kann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 7 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)

 

Der Aufnahmeantrag ist an der Schule erhältlich beziehungsweise von deren jeweiliger Homepage herunterladbar. Er muss in Papierform eingereicht werden.

Weitere Informationen

Standorte Berufliches Gymnasium Sachsen-Anhalt

 


Ansprechpartner

Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

Ministerium für Bildung

Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7777
mb-presse[at]sachsen-anhalt.de
mb.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST