Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik beantragen
Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik beantragen
Für Bühnenveranstaltungen ist die Leitung des technischen Bühnenbetriebs durch technische Fachkräfte vorgeschrieben. Bei Bühnen mit einer Szenenfläche hinter der Bühnenöffnung von mehr als 200m² müssen diese im Besitz eines Befähigungszeugnisses nach § 39 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sein.
Dies trifft auf Theatermeister (Bühnenmeister) und Beleuchtungsmeister zu.
Für Veranstaltungen auf Bühnen mit einer Szenenfläche mit mehr als 50m² und nicht mehr als 200m² Grundfläche müssen die Aufgaben mindestens von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung wahr genommen werden. Die Aufgaben können auch von erfahrenen Bühnenhandwerkern oder Beleuchtern wahrgenommen werden, die diese Aufgaben bereits in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten der VStättVO wahrnehmen durften und auch ausgeübt haben.
Die Befähigungszeugnisse werden auf Antrag von der obersten Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.
20 Euro nach BauGVO LSA vom 04.05.2006, Tarifstelle 14.8
- Nachweis zur Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bezogen auf die jeweilige Fachrichtung und Zusatzausbildung zum Studiomeister, Studiobeleuchtungsmeister, Theatermeister, Theaterbeleuchtungsmeister, Bühnenbeleuchtungsmeister, Bühnenmeister oder Hallenmeister
- Nachweis zur Tätigkeit in einer Versammlungsstätte mit entsprechender Größe der Bühnen- oder Szenenfläche in den letzen drei Jahren
- Nachweis zur Übertragung der Leitung des Bereiches in der jeweiligen Fachrichtung durch den Betreiber der Versammlungsstätte
- Passbilder
- Personalausweis
Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO LSA) vom 20.05.2009 (GVBl. LSA Nr. 9/2008 vom 27.05.2008
Bekanntmachung des MLV vom 30.10.2008-45.2-24001 (MBl. LSA Nr. 40/2008 vom 17.11.2008)
Das Befähigungszeugnis wird vom Landesverwaltungsamt nur für die Personen ausgestellt, die vor Inkrafttreten der VStättVO ohne Befähigungszeugnis tätig sein durften und in den letzten drei Jahren ununterbrochen als Studiomeister, Studiobeleuchtungsmeister, Theatermeister, Theaterbeleuchtungsmeister, Bühnenbeleuchtungsmeister, Bühnenmeister oder Hallenmeister tätig waren.
Ansprechpartner
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-7504
0391 567-7509
presse[at]mlv.sachsen-anhalt.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST