Befreiung von der Kapitalertragsteuer beantragen
Befreiung von der Kapitalertragsteuer beantragen
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.
In bestimmten Fällen können Sie den Steuerabzug von Kapitalerträgen von vornherein vermeiden:
Freistellungsauftrag
Wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 beziehungsweise 1.602 bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen jährlich nicht übersteigen, reicht ein Freistellungsauftrag an Ihr Kreditinstitut aus, um den Steuerabzug von Kapitalerträgen durch die Bank zu vermeiden.
Sie können den Sparer-Pauschbetrag von 801 /1.602 auch auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Innerhalb eines Kreditinstituts ist es nicht zulässig, den Freistellungsauftrag auf einzelne Konten oder Depots zu beschränken.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
Sofern Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag der Einkommensteuer nicht übersteigt, können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Die NV-Bescheinigung wird dann vom Finanzamt zugesandt.
Nach Vorlage der NV-Bescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut kann dieses die Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern auszahlen. Bitte bedenken Sie bei der Anzahl der Bescheinigungen, dass Sie für jedes Kreditinstitut, bei dem Sie Kapitalerträge erzielen, ein Exemplar benötigen.
Eine NV-Bescheinigung wird nicht erteilt, wenn Sie voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden. Daher erhalten Sie u.a. keine NV-Bescheinigung, wenn für Sie vom Finanzamt ein verbleibender Verlustabzug festgestellt wurde.
Die NV-Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs mit einer Geltungsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie mit der Finanzamtssuche auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern ermitteln. Sie können sich aber auch an das Kreditinstitut wenden.
Suche des zuständigen Finanzamtes
Keine.
- Identifikationsnummer (Sie müssen Ihre Identifikationsnummer (gegebenenfalls von beiden Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen) angeben.)
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
- Wird durch gesetzliche Vertreter eine NV-Bescheinigung für ein minderjähriges Kind beantragt, ist diesem Antrag ein Nachweis beizufügen, dass es sich um Kapitalvermögen des Kindes handelt (z.B. Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten).
- Freistellungsauftrag - Antrag nach amtlich vorgeschriebenen Muster (erhältlich beim Kreditinstitut).
- Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (Vordruck NV 1 A).
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern
Finanzamt Haldensleben
Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4820
+49 3904 482200
www.elster.de/eportal/wizard/nichtsteuerlichenachricht-4
Postanschrift:
Postfach 100209
39332
Haldensleben, Stadt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal ST