Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Befreiung von der KiTa-Gebühr beantragen

Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Kurztext

  • Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
  • Wenn Einkommen deutlich verringert
  • Rahmen: Zumutbare Belastung für Eltern und Kind
  • Spezifische Informationen ist Landesrecht
  • Zuständige Stelle:

 

Wenden Sie sich an das Jugendamt.

 

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

Rechtsgrundlage

§ 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

§ 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Jugendamt - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-1423
+49 3904 7240-56601
jugend[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-2/jugendamt

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Quelle der Inhalte: Landesportal ST