Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen
Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen
Melden Sie der Luftfahrtbehörde den Beginn der Errichtung eines Hindernisses für die Luftfahrt wie zum Beispiel eines Krans oder Baugerätes, nachdem Sie eine Genehmigung für dieses Vorhaben erhalten haben.
Sie müssen der Luftfahrtbehörde mitteilen, wann Sie mit der Errichtung eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses wie zum Beispiel Anlagen oder Baugeräte beginnen werden.
Dazu müssen Sie eine Genehmigung für das Luftfahrthindernis von der zuständigen Behörde haben. Wenn Sie das Datum des Baubeginns wissen, müssen Sie es der Luftfahrtbehörde unverzüglich mitteilen.
Nach Abschluss des Baus reichen Sie die Vermessungsdaten unverzüglich an die Luftfahrtbehörde weiter. Die Luftfahrtbehörde übermittelt die Daten an eine Flugsicherungsorganisation. Die Flugsicherungsorganisation veröffentlicht die Vermessungsdaten des Luftfahrthindernisses für den Flugverkehr.
Kurztext
- Beginn der Errichtung von genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernissen anzeigen
- Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde muss vorliegen
- Datum des Errichtungsbeginns ist der Luftfahrtbehörde unverzüglich bei Bekanntwerden mitzuteilen
- Tatsächliche Vermessungsdaten sind der Luftfahrtbehörde unverzüglich nach Abschluss der Errichtung mitzuteilen
- Formular kann zur Anzeige genutzt werden
- Zuständige Behörde: Luftfahrtbehörde
Landesverwaltungsamt
- keine
- gegebenenfalls die Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Behörde
- Sie haben eine Genehmigung für Ihr Vorhaben erhalten.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf möglich.
Rechtsgrundlage
§ 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Nummer 21.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weitere Informationen
Sollten Sie die Anzeige des Baubeginns nicht unverzüglich bei der Luftfahrtbehörde einreichen, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1232
0345 514-1829
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa
Postanschrift:
Postfach 200256
06003
Halle (Saale), Stadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Kontakt herunterladen
0345 5141231
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST