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Beseitigung von Anlagen anzeigen

Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von

  1. Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
  2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
  3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
 

§ 60 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Kurztext

  1. Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
  2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
  3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
 

 

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

  • ausgefülltes amtliches Anzeigeformular

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-6201
+49 3904 7240-56610
bauordnung[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/bauordnungsamt/sg-bauaufsicht

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Herr Edward Naya

Mitarbeiter Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 3904 7240-6201
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bauordnung[at]landkreis-boerde.de

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Quelle der Inhalte: Landesportal ST