eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des eWR beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Kurztext
eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung
Chipkarte zum elektronischen Identitätsnachweis, z.B. für digitale Behördengänge oder digitale Dienstleistungsangebote privater Anbieter
für Bürgerinnen und Bürger
- ab 16 Jahren
- aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder
- aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen)
kein Wohnort in Deutschland nötig
Online-Ausweisfunktion entspricht derjenigen des deutschen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)
zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt.
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
- Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
- bei Versand ins Ausland: jeweilige Versandkosten
- ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
- Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsbehelf
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Ausstellung der eID-Karte entnehmen. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Rechtsgrundlage
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Lena Grünberg
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039204 781134
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781133
039204 781-440
Frau Jacqueline Müller
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039207 781135
Quelle der Inhalte: Landesportal ST