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Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen

Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.

Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder den Wert von Rechten an einem Grundstück wissen möchten, können Sie diesen mit einem Verkehrswertgutachten ermitteln lassen. Diese Ermittlung kann bei dem örtlichen Gutachterausschuss beantragt werden. Daneben wird die Ermittlung auch von privaten Sachverständigen angeboten.

Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert. Es ist der Preis, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert ist Aufgabe der Gutachterausschüsse. Der Ausschuss ist grundsätzlich selbstständig und unabhängig tätig. Ein Ausschuss ist jeweils für ein Gebiet (beispielsweise für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt) zuständig. Die Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten, Statiker, Bauingenieure, Steuerberater, etc.).

Kurztext

  • Verkehrswert nach BauGB - Feststellung
  • Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke beziehungsweise von Rechten daran
  • Der örtlich zuständige Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken beziehungsweise von Rechten daran.
  • Antragsberechtigt sind zum Beispiel Eigentümer/-innen, Miteigentümer/-innen, Erben/Erbinnen, Inhaber/-innen von Rechten
  • Der Verkehrswert ist der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
  • Der ermittelte Verkehrswert ist nicht bindend, zum Beispiel für den Verkauf.
  • zuständige Behörde: örtlich zuständiger Gutachterausschuss

 

Wenden Sie sich an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

Die Mitglieder sind

  • Angehörige von Behörden und Banken,
  • Makler
  • sowie freie Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

 

keine

 

Die Erstellung von Verkehrswertgutachten durch die Gutachterausschüsse ist kostenpflichtig. Es gelten die landesrechtlichen Kostenregelungen.

 

Die notwendigen Unterlagen sind je nach Gutachtensauftrag unterschiedlich und werden in Rücksprache mit Ihnen erfragt.

Unter anderem können zum Beispiel folgende Unterlagen notwendig werden:

  • Grundbuchauszug
  • Nachweis über sonstige Rechte und Belastungen
  • Vollmacht des/der Eigentümers/Eigentümerin
  • Brandversicherungsschein
  • Verzeichnis der Miet- und Pachteinnahmen
  • Verzeichnis Betriebskosten
  • Protokolle/Beschlüsse Eigentümerversammlung
  • Nachweis über Investitionen in den letzten 10 Jahren
  • Energieausweis
  • Lageplan
  • Baupläne/Grundrisse.

 

Ein Verkehrswertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

Rechtsgrundlage

§ 193 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 194 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 199 Baugesetzbuch (BauGB)

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

 

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weitere Informationen

Ein Verkehrswert ist nicht bindend für Verkäufer/-innen beziehungsweise Käufer/-innen. Es ist auch möglich, ein Verkehrswertgutachten bei einem privatwirtschaftlich tätigen Sachverständigen zu beauftragen.

 


Ansprechpartner

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
+49 30 18681-0
+49 30 18681-12926
poststelle[at]bmi.bund.de
www.bmi.bund.de/

Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
+49 391 567-7864
+49 391 567-7821
service.magdeburg.lvermgeo[at]sachsen-anhalt.de
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST