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Express-Reisepass beantragen

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an.

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung express
  • persönlicher Antrag für Reisepässe im Express-Bestellverfahren
  • verkürzte Lieferzeit von 3 Werktagen
  • Zuschlag von zusätzlich 32,00 EUR bei Express-Bestellverfahren
  • Gültigkeit:
    • bis 24 Jahre: 6 Jahre
    • ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz
    • Antragstellung auch in jedem anderen Bürgeramt möglich (es entstehen Zusatzkosten)

 

Bürgeramt am Hauptwohnsitz

 

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

 

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls:
    • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
    • Eheurkunde oder
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

 

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 1 Ausstellung eines Passes Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

§ 1 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (Passverordnung - PassV)

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de

Frau Lena Grünberg

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Mitarbeiter/in

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

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039204 781133
039204 781-440

Frau Jacqueline Müller

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro

Quelle der Inhalte: Landesportal ST