Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft beantragen
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt ungewollt kinderlose Paare bei der Finanzierung einer Kinderwunschbehandlung. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.
Ungewollt kinderlose Paare können bei der Finanzierung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion (Kinderwunschbehandlung) eine Unterstützung aus Landes- und Bundesmitteln erhalten.
Die Zuschüsse können sowohl an Ehepaare, als auch an Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, gezahlt werden.
Welche Zuschüsse gibt es?
Sie erhalten bis zu 50% des Eigenanteils zurück. Der Zuschuss beträgt aber maximal
- 800 Euro für In-Vitro-Fertilisations- (IVF-Behandlung) beziehungsweise
- 900 Euro für Intrazytoplasmatischen-Spermieninjektions-Behandlungen (ICSI-Behandlungen)
Die Förderung wird jeweils für den 1. Bis 3. Behandlungszyklus gewährt.
Für die Bearbeitung der Anträge ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
- Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-âAnhalt
- Welche Unterlagen auÃerdem benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle im Landesverwaltungsamt.
Antrag auf Förderung der Kinderwunschbehandlung durch den Bund und das Land Sachsen-âAnhalt
- Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
- Das betroffene Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
- Das Alter der Frau liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr.
- Das Alter des Mannes liegt zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr.
- Die Behandlung soll in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Mit dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist noch nicht begonnen worden.
Rechtsgrundlage
§ 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
In bestimmten Fällen finanziert Ihre Krankenversicherung die künstliche Befruchtung. Informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt
- Antrag auf Übernahme eines nicht rückzahlbaren Zuschusses fur die IVF oder die Intrazytoplasmatische ICSI - Behandlung im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus für gesetzlich krankenversicherte Personen (GKV)
- Antrag auf Übernahme eines nicht rückzahlbaren Zuschusses fur die IVF oder die ICSI - Behandlung im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus für Beihilfeberechtigte und privat krankenversicherte Personen (PKV)
- Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss einer im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus durchgefuhrten IVF - oder ICSI- Behandlung für gesetzlich krankenversicherte Personen (GKV)
- Auszahlungsantrag für einen nicht rückzahlbaren Landeszuschuss einer im zweiten, dritten oder vierten Behandlungszyklus durchgefuhrten IVF - oder ICSI- Behandlung für Beihilfeberechtigte und privat krankenversicherte Personen (PKV)
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Familie und Frauen
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale), Stadt
0345 514-1657
poststelle[at]lvwa.sachsen-anhalt.de
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/landesjugendamt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Quelle der Inhalte: Landesportal ST