Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben, kann die zuständige Behörde jederzeit Anordnungen erlassen, soweit dies zum Schutz der Gäste oder der im Betrieb Beschäftigten oder gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlich ist.
Kurztext
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es werden gegebenenfalls Kosten erhoben. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Es sind gegebenenfalls Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Gegen den Erlass von Anordnungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
§ 10 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA)
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Zulassung für Stellen für Emissions- und Immissionsermittlungen beantragen
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Herr Eckhardt Marschke
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Kontakt herunterladen
039204 781142
Herr Eckhardt Marschke
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
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039204 781142
Quelle der Inhalte: Landesportal ST