Grundsteuer zahlen
Grundsteuer zahlen
Haben Sie Grundbesitz? Dann sind Sie grundsteuerpflichtig, dabei wird zwischen der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und der Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke unterschieden.
Wer Grundbesitz hat, ist grundsteuerpflichtig. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Es wird unterschieden zwischen
- Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien und
- Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke.
Kurztext
Grundsteuerpflichtig sind alle, die Grundbesitz haben. Im Unterschied zur Grunderwerbsteuer, die nur einmal beim Kauf eines Grundstückes anfällt, müssen Sie die Grundsteuer jährlich zahlen.
Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.
Für die Erteilung des Grundsteuerbescheides und die Erhebung der Grundsteuer ist die Gemeinde zuständig, in der das Grundstück belegen ist.
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in 4 Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Beim Verkauf eines Grundstücks setzt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag für den Erwerber regelmäßig neu fest. Dies geschieht zum 1. Januar des Jahres, das auf den Eigentumswechsel folgt. Erst dann wird die Grundsteuer gegenüber dem neuen Eigentümer festgesetzt und Sie werden entlastet. Das gilt auch für, wenn der Besitzer eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wechselt (zum Beispiel eine Garage oder ein Ferienhaus).
Alle in Ihrem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen durch den Erwerber des Grundstückes sind privatrechtliche Regelungen und wirken sich nicht auf die Zahlung der Grundsteuer aus.
Bestimmte Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit (z.B. Grundstücke, die sich im Besitz von Religionsgesellschaften befinden und auch Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird).
Informationen des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt
- Abschrift eines Grundbuches beantragen
- Amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch beantragen
- Anliegerbescheinigung beantragen
- Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern
Finanzamt Haldensleben
Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4820
+49 3904 482200
www.elster.de/eportal/wizard/nichtsteuerlichenachricht-4
Postanschrift:
Postfach 100209
39332
Haldensleben, Stadt
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Gemeinde Hohe Börde - Allgemeine Haushaltsangelegenheiten/Steuern
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-210
039204 781-460
steueramt[at]hohe-boerde.de
www.hohe-boerde.de
Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Herr Lauri Stieler
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Allgemeine Haushaltsangelegenheiten/Steuern
Kontakt herunterladen
039204 781221
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Quelle der Inhalte: Landesportal ST