Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Kurztext
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Bejagen von Kormoranen beantragen
- Bestand von besonders geschützten Wirbeltieren oder von Amerikanischen Bibern, Schnappschildkröten, Geierschildkröten oder Grauhörnchen melden
- Genehmigung für einen Zoo beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Implantieren von Identifikationschips bei Hunden durchführen
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-130
039204 781-440
ordnungsamt[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Kontakt herunterladen
039204 781143
Frau Latoya Böttcher
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Ordnung und Sicherheit/Gewerbe
Kontakt herunterladen
039204 781143
Quelle der Inhalte: Landesportal ST