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Kindertagesbetreuung anmelden

Sie wollen ihr Kind in einer Tageseinrichtung anmelden? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Die Kindertagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung, wie einer Krippe, dem Kindergarten oder einem Hort.

Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.

  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter

  • Entwicklungsstand

  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten

  • Lebenssituation

  • Interessen und Bedürfnisse

  • ethnische Herkunft.

Sie schließen mit dem Träger der Kindertageseinrichtung einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag legen Sie den Umfang der Betreuung fest.

Kurztext

  • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung

  • Kontaktaufnahme möglich und sinnvoll

  • Anmeldung über örtliches Verfahren

  • Zuständige Stelle: Kommune, freie Träger

 

Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese müssen freie Plätze nachweisen.

 

Die Kosten hängen von der Einrichtung oder Einrichtungsart und dem Alter Ihres Kindes und vom gewählten Betreuungsumfang ab.

  • Ihre Familie erhält für mindestens 2 Kinder Kindergeld.

  • Sie zahlen für das älteste Kind, das eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besucht Betreuungskosten.

  • Sie zahlen für jedes Schulkind, das einen Hort besucht.

Sie müssen als Erziehungsberechtigte die Verpflegungskosten zahlen.

 

  • Kinder bis zum 3. Geburtstag: Ihr Kind darf in eine Krippe gehen.

  • Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt: Ihr Kind darf in einen Kindergarten gehen.

  • Ab Schuleintritt bis zum 14. Geburtstag: Ihr Kind darf einen Hort besuchen.

  • Der gewöhnliche Aufenthalt Ihres Kindes ist in Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage

§§ 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in  Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG)

 

In Sachsen-Anhalt haben die Kinder ab der Geburt einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.

Der Rechtsanspruch wird erfüllt, in dem der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Anspruchsberechtigten oder den Eltern einen freien Platz in zumutbarer Entfernung nachweist.

 


Ansprechpartner

Gemeinde Hohe Börde - Einrichtungen/Gebäudemanagement

Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-630
039204 781460
einrichtungen[at]hohe-boerde.de
hoheboerde.de

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Frau Michéle Bischoff

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Einrichtungen/Gebäudemanagement

Frau Jacqueline Kuhnert

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Einrichtungen/Gebäudemanagement

Frau Katja Salomon

Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Einrichtungen/Gebäudemanagement

Quelle der Inhalte: Landesportal ST