Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Laufbahnbefähigung „Allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ aus dem Ausland beantragen

Sie haben ein Studium der Rechtswissenschaften im Ausland abgeschlossen und möchten in Sachsen-Anhalt eine Laufbahnbefähigung erhalten? Informieren Sie sich hier.

Wenn Sie im Ausland eine Qualifikation als Jurist oder Juristin in verschiedenen Bereichen der allgemeinen Verwaltung erworben haben, können Sie die Laufbahnbefähigung „Allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ beantragen.

Die verschiedenen Bereiche der allgemeinen Verwaltung in einem Land oder einer Kommune können folgende sein:

  • Beschaffung,
  • Personalwesen,
  • Kommunalwesen,
  • Ordnungswesen
  • oder Sozialwesen

Die Laufbahnbefähigung ist Voraussetzung für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis.

 

Wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport.

 

Keine.

 

Bis zu EUR 600,00.

Soweit die Anerkennung von der Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Leistungskontrollen abhängig gemacht wird, können weitere Kosten entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

 

  • Identitätsnachweis
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten
  • im Ausland erworbene Studiennachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind oder sein könnten
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben, gegebenenfalls Bescheid über die Feststellung

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

Alle Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

 

  • allgemeine Kenntnisse des deutschen Verwaltungsrechts
  • Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität mit der ersten Prüfung und anschließendem Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung

Rechtsbehelf

Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung frei (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren). Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Bescheiden der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 17 Landesbeamtengesetz (LBG LSA)

 


Ansprechpartner

Ministerium für Inneres und Sport

Halberstädter Straße 2, am 'Platz des 17. Juni'
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-5504
0391 567-5519
pressestelle[at]mi.sachsen-anhalt.de
mi.sachsen-anhalt.de/

Quelle der Inhalte: Landesportal ST