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Nachteilsausgleich beantragen

Sie haben eine Behinderung, die Sie bei Ihrem Studium beeinträchtigt? Informieren Sie sich hier über den Nachteilsausgleich.

Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit für alle Studierenden schaffen. Dadurch werden Benachteiligungen kompensiert, die Sie aufgrund einer Behinderung oder Krankheit haben.

Sie können einen Nachteilsausgleich für folgende Bereiche des Studiums beantragen:

  • die Durchführung (zum Beispiel bei Vorlesungen)
  • Prüfungen und Leistungsnachweise

Der Nachteilsausgleich wird zwischen Ihnen und der Hochschule individuell vereinbart.

Kurztext

Der Nachteilsausgleich sorgt für eine Chancengleichheit zwischen den Studierenden. Studierende mit längerfristigen Beeinträchtigungen können den Nachteilsausgleich beantragen.

 

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.

 

Keine.

Sie können den Nachteilsausgleich aber nicht rückwirkend beantragen.

 

Keine.

 

  • Nachweis über die Beeinträchtigung

 

Sie finden einen Antrag auf Nachteilsausgleich meist auf der Internetseite der jeweiligen Hochschule.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal ST