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Parkausweis für Gewerbetreibende beantragen

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Fahrzeuge eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflich tätigen Person können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Gewerbebetriebs beziehungsweise der freiberuflich tätigen Person.

Beachteb Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

 

die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

 

keine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

 

  • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
  • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

 

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

 

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch der antragstellenden Person.

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

 

  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-3707
+49 3904 7240-3670
verkehrsorganisation[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/strassenverkehrsamt

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Standort Haldensleben und Oschersleben

Di. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Frau Kathleen Fröba

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

Frau Kathleen Fröba

Mitarbeiter Landkreis Börde - Straßenverkehrsamt - Sachgebiet Verkehrsorganisation

Quelle der Inhalte: Landesportal ST