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Registrierung als Futtermittelunternehmer beantragen

Sie arbeiten mit Futtermittel? Dann müssen Sie sich registrieren lassen.

Wenn Sie Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, müssen Sie sich registrieren lassen.

Sie sind Futtermittelunternehmer, wenn Sie

  • Ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe). Das gilt auch für die Lagerung, Behandlung und innerbetrieblichen Transport.
  • Ihre selbst erzeugten Futtermittel an Ihre Tiere füttern.
  • die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
  • Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind und die Einzelfuttermittel abgeben (u. a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen)
  • Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln sind
  • Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter sind

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind landwirtschaftliche Betriebe, die:

  • keine eigenen Futtermittel herstellen und ausschließlich zukaufen. Diese Betriebe setzen fütterungsfertige Futtermittel ein, die nicht weiter verarbeitet werden (beispielsweise Geflügelbetriebe, die nur zugekauftes Alleinfutter verfüttern).
  • ausschließlich Tiere halten und füttern, welche nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.
  • ausschließlich Futtermittel herstellen und an Tiere verfüttern, welche ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung für den privaten Eigengebrauch dienen.
  • kleine Mengen von Futtermitteln erzeugen und an andere Landwirte auf örtlicher Ebene abgeben. Als Orientierungshilfe gilt für eine direkte Lieferung zwischen Landwirten eine Entfernung von 50 Kilometern und eine Produktionsmenge, die jährlich auf einer Fläche von fünf Hektar pro Jahr in einem Umkreis von 50 Kilometern, erzeugt wird.

Kurztext

  • Registrierung als Futtermittelunternehmen beantragen
  • Futtermittelunternehmen sind
    • Landwirte, die ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe) einschließlich Lagerung, Behandlung und innerbetrieblicher Transport
    • Landwirte , die ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen und/oder an ihre Tiere füttern einschließlich Lagerung, Behandlung und innerbetrieblicher Transport
    • Landwirte, die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
    • Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die Einzelfuttermittel abgeben (u. a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen)
    • Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln
    • Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter
    • Transporteure, Lagerhaltungen und Betriebe, die Futtermittel behandeln (z. B. Abpacken)
  • Zuständig: Landkreis

 

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

 

  • Antrag zur Registrierung als Futtermittelunternehmen
  • Kopie der Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Kopie Gewerbeanmeldung

 

  • Sie sind ein Futtermittelunternehmen

Rechtsgrundlage

Futtermittelhygieneverordnung (VO (EG) 183/2005

 


Ansprechpartner

Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen

Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 7240-4318
+49 3904 7240-54319
futtermittel[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/dezernat-4/amt-fuer-gesundheit-und-verbraucherschutz/team-veterinaerwesen

Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben, Stadt

Frau Birte Mewes

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen

Frau Birte Mewes

Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Veterinärwesen

Quelle der Inhalte: Landesportal ST