Reisepass express beantragen
Reisepass express beantragen
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Kurztext
- Reisepass Ausstellung express
- Reisepässe im Expressverfahren müssen persönlich beantragt werden
- verkürzte Lieferzeit von in der Regel 3 Tagen
- Zuschlag von zusätzlich EUR 32,00 bei Expressverfahren
- Gültigkeit:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Gültigkeit:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 70,00
- für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00
- für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
- falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
- unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind.
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Ansprechpartner
Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Bördestraße 8
39167 Irxleben
039204 781-440
buergerbuero[at]hohe-boerde.de
www.hoheboerde.de
Frau Lena Grünberg
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
039204 781134
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039204 781133
039204 781-440
Frau Jacqueline Müller
Mitarbeiter Gemeinde Hohe Börde - Bürgerbüro
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039207 781135
Quelle der Inhalte: Landesportal ST