Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung beantragen
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung beantragen
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.
Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft folgen zudem Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).
Weitere Leistungen sind jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel und ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes.
Kurztext
Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet:
- ausführliche Erstuntersuchung (Beratungsgespräch, körperliche Untersuchung einschließlich Gewicht, Blutdruck, Blut sowie Urinprobe)
- im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin/der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Untersuchungsergebnisse, relevante Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte, Geburtstermin und verlauf und schließlich auch die ersten Angaben zum Neugeborenen festgehalten.
- die weiteren Vorsorgetermine finden in den ersten sieben Monaten der Schwangerschaft alle vier Wochen, danach zwei Wochen statt
- jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel
- ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.
- Elektronische Gesundheitskarte,
- Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)
§ 73 Absatz 2 Nummer 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
§ 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Ansprechpartner
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
030 2062880
030 20628888
www.gkv-spitzenverband.de/service/krankenkassenliste/krankenkassen.jsp?filter=14%23krankenkassen
PKV-Verband
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln, Stadt
www.pkv.de/verband/ueber-uns/mitglieder-pkv-verband/
Quelle der Inhalte: Landesportal ST