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Teilzeitstudium beantragen

Sie möchten Ihr Studium und Ihren Beruf vereinbaren? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit des Teilzeitstudiums.

Ein Teilzeitstudium sorgt für finanzielle und zeitliche Entlastung. Bei einem Teilzeitstudium absolvieren Sie die gleichen Module wie Vollzeitstudierende. Sie haben hierfür aber mehr Zeit. Pro Semester müssen Sie nur die Hälfte der Leistungen erbringen beziehungsweise Module belegen. Dadurch verlängert sich Ihre Regelstudienzeit.

Sie können ein Teilzeitstudium nur beginnen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund haben.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie

  • berufstätig sind
    • Ihre Arbeitszeiten sollten an das Studium angepasst sein, da Sie das Studium tagsüber und in der Woche absolvieren
  • chronisch krank sind oder eine Behinderung haben
  • Familienmitglieder pflegen
  • Kinder betreuen

Welche Studiengänge für ein Teilzeitstudium geeignet sind, entscheidet die jeweilige Hochschule. An einige Hochschulen können Sie nicht von Beginn an in Teilzeit studieren.

Kurztext

Ein Teilzeitstudium eignet sich vor allem für Studierende, die Familie oder Beruf mit einem Studium vereinbaren wollen. Durch ein Teilzeitstudium verlängert sich die Regelstudienzeit, da in einem Semester weniger Leistungen zu erbringen sind. Ein Teilzeitstudium ist nur beim Vorliegen eines wichtigen Grunds möglich.

 

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.

 

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor dem Semesterbeginn stellen.

 

Sie müssen für ein Studium Semesterbeiträge bezahlen.

Zudem können auch Studiengebühren anfallen, z.B. bei einem Seniorenstudium oder Zweitstudium.

 

  • Antrag auf ein Teilzeitstudium

Darüber hinaus müssen Sie auch Unterlagen für die Immatrikulation einreichen:

  • Nachweis über eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Ggfs. Nachweise zu den weiteren Voraussetzungen des Studiengangs
  • Antrag oder ein ausgefülltes Formular für die Aufnahme an der Hochschule

 

  • Allgemeine Voraussetzungen für ein Studium
  • Es muss ein wichtiger Grund vorliegen

Rechtsgrundlage

§9 Abs. 2 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)

 

Sie finden den Antrag auf ein Teilzeitstudium meist online auf der Internetseite der Hochschule.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal ST