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Tierärztekammer: Mitgliederverzeichnis - Eintragung

Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis.

Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Länder in ihren Heilberufsgesetzen.

 

Bitte wenden Sie sich an die Tierärztekammer.

 

Informieren Sie sich bei Ihrer Tierärztekammer, innerhalb welcher Zeit nach Beginn Ihrer Mitgliedschaft Sie sich ins Mitgliederverzeichnis eintragen müssen.

 

Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen können die Tierärztekammern aufgrund ihrer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern.

 


Ansprechpartner

Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale), Stadt
0345 575412-0
poststelle[at]tk-st.de
www.tk-st.de

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST