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Unterbrechung des Studiums beantragen

Sie möchten mit Ihrem Studium pausieren? Was Sie bei einem Urlaubssemester beachten müssen, erfahren Sie hier.

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Studium unterbrochen wird. Meistens wird dafür ein Urlaubssemester beantragt. Wenn Sie auch eine Beurlaubung beantragen möchten, muss dafür ein wichtiger Grund vorliegen.

Wichtige Gründe für eine Beurlaubung sind unter anderem:

  • eine Schwangerschaft
  • ein Auslandssemester
  • ein befristetes Jobangebot

Jede Hochschule entscheidet selbst, ob in Ihrem Fall eine Beurlaubung gewährt wird.

Der Vorteil einer Beurlaubung ist, dass Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Das heißt Sie behalten Ihren Studienplatz. Das Urlaubssemester wird nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Allerdings haben Sie während der Beurlaubung keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Sie können die Beurlaubung meist nur 2-mal für maximal 2 Semester beantragen.

 

Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.

 

Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor jedem Semester innerhalb der Rückmeldefrist stellen.

 

Keine.

 

  • Antrag
  • Nachweis, dass bei Ihnen ein wichtiger Grund vorliegt

 

  • Sie sind immatrikuliert
  • Es liegt ein wichtiger Grund für die Beurlaubung vor

Rechtsgrundlage

§29 Abs. 5 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)

 

Wenn Sie Ihr Studium unterbrechen, aber keinen Antrag auf Beurlaubung stellen oder dieser abgelehnt wird, kann dies zu finanziellen Nachteilen führen. Ihr Anspruch auf BAföG erlischt während der Unterbrechung. Zudem wird diese Unterbrechung auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet. Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie Studiengebühren bezahlen.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal ST