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Unternehmen steuerlich anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.

Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.

Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt möglichst per Onlineverfahren über das Onlinefinanzamt „ELSTER“ ausfüllen und übermitteln.

Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,

  • welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
  • wann Sie zahlen müssen,
  • wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.

Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Kurztext

  • Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung
  • eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich bei:
    • Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit,
    • Gründung einer Körperschaft, Kapitalgesellschaft (auch nach ausländischem Recht), einer Personengesellschaft/-gemeinschaft oder eines Vereins oder
    • Beteiligung an einer Personengesellschaft und
    • auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit
  • Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und entweder:
    • per Onlineverfahren über das Onlinefinanzamt „ELSTER“ oder
    • schriftlich durch Download des Fragebogens im Formularmanagementsystem der Bundesfinanzverwaltung
  • der Fragebogen dient der korrekten steuerlichen Erfassung des Unternehmens/der Tätigkeit
  • seit 01.01.2020 erfolgt keine individuelle Aufforderung mehr durch das Finanzamt
  • es entstehen keine Kosten
  • zuständig: Finanzamt

 

Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.

Suche nach zuständigem Finanzamt auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern

 

  • Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.

Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

 

keine

 

  • bei Vertretung: Empfangsvollmacht
  • bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat
  • im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen

 

Sie nehmen eine

  • gewerbliche,
  • selbstständige (freiberufliche) oder
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,

oder Sie gründen eine

  • Körperschaft,
  • Kapitalgesellschaft
  • Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
  • Verein,

oder

  • Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).

Rechtsgrundlage

§ 138 Abgabenordnung

 

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: teilweise

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Steuerliche Anmeldung online über „ELSTER“ vornehmen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung herunterladen

 


Ansprechpartner

Finanzamt Haldensleben

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben, Stadt
+49 3904 4820
+49 3904 482200
www.elster.de/eportal/wizard/nichtsteuerlichenachricht-4

Postanschrift:
Postfach 100209
39332 Haldensleben, Stadt

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Quelle der Inhalte: Landesportal ST