Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der F.-Eigenschaft
Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der unteren Wasserbehörde, in deren Bezirk sie tätig werden, die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.
Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.
Wenden Sie sich an die zuständige unter Wasserbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode), Stadt
+49 3904 7240-4339
+49 3904 7240-54150
natur-umwelt[at]landkreis-boerde.de
www.landkreis-boerde.de/landkreis/kreisverwaltung/struktur/dezernat-3/natur-und-umweltamt/sachgebiet-wasserwirtschaft
Postanschrift:
Postfach 10 01 53
39331
Haldensleben, Stadt
Frau Ivonne Rahn
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Frau Ivonne Rahn
Mitarbeiter Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Quelle der Inhalte: Landesportal ST